Der Anspruch des Anlegers auf Erstattung gegen die Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen ist unmittelbar im Gesetz begründet und verjährt daher nach dreißig Jahren.
Geschäftsleiter von Wertpapierfirmen müssen auf Grund ihrer Vorbildung fachlich geeignet sein und die für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erforderlichen Eigenschaften und Erfahrungen haben. Die Berufserfahrung…
Für ein Auslösen der Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen ist wesentlich, dass die besondere Gefahr vom konzessionswidrigen, somit rechtswidrigen, „Halten“ der Gelder und Finanzinstrumente durch die Wertpapierfirma…
Eine Haftung der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierfirmen tritt dann ein, wenn es zum "direkten" Halten von Geldern und Finanzinstrumenten durch eine Wertpapierfirma gekommen ist und die…
Maßgeblich für die Haftung der Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen ist, dass die später in Konkurs verfallene Wertpapierfirma zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Wertpapierdienstleistung Mitglied der…