Schlagwort: Wertpapierfirma FILTER AUFHEBEN
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RS0129683
Der Anspruch des Anlegers auf Erstattung gegen die Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen ist unmittelbar im Gesetz begründet und verjährt daher nach dreißig Jahren.
2000/17/0135
Geschäftsleiter von Wertpapierfirmen müssen auf Grund ihrer Vorbildung fachlich geeignet sein und die für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erforderlichen Eigenschaften und Erfahrungen haben. Die Berufserfahrung muss im Rahmen der beantragten konzessionsgegenständlichen Geschäfte gesammelt worden sein und aus einer rezenten und …
RS0126147
Für ein Auslösen der Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen ist wesentlich, dass die besondere Gefahr vom konzessionswidrigen, somit rechtswidrigen, „Halten“ der Gelder und Finanzinstrumente durch die Wertpapierfirma ausgeht. In diesem Fall ist der Anleger umgehend zu entschädigen. Ansprüche aus anderen Gründen, etwa …
RS0126148
Eine Haftung der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierfirmen tritt dann ein, wenn es zum „direkten“ Halten von Geldern und Finanzinstrumenten durch eine Wertpapierfirma gekommen ist und die Mittel aufgrund der Insolvenz der Wertpapierfirma nicht mehr an die Anleger zurückgeführt werden können. Ein …
RS0128769
Maßgeblich für die Haftung der Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen ist, dass die später in Konkurs verfallene Wertpapierfirma zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Wertpapierdienstleistung Mitglied der Entschädigungseinrichtung war. Nicht notwendig ist, dass die Mitgliedschaft auch noch im Zeitpunkt der Konkurseröffnung besteht.