Bei der Auslegung von Ordern (zB An‑ und Verkauf) unterliegt die Bank den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG). Ist eine den Wohlverhaltensregeln des WAG unterliegende Bank…
Das Modell des auch als "Execution‑only" bezeichneten „reinen Ausführungsgeschäfts“ (im Sinn des § 58 WAG 2018) kommt nur bei Dienstleistungen in Betracht, die sich auf…
Nach den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) sind Beratung und Aufklärung nicht vom Kunden nachzufragen, sondern von den Rechtsträgern (Banken usw) anzubieten. Die Informationserteilung hat dem…