Schlagwort: Zeitversäumnis FILTER AUFHEBEN

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RW0000740


Die Bestimmung des höheren oder niedrigeren Stundensatzes für Zeitversäumnis richtet sich nicht nach der die Zeitversäumnis verursachenden Tätigkeit (Zeiten der Mühewaltung fallen ohnedies nicht darunter) , sondern nach den Anforderungen an die Gutachtertätigkeit. Übt der Sachverständige daher Tätigkeiten aus, die …

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RW0000686


Nach dieser Bestimmung besteht ein Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis für die Zeit, die der Sachverständige wegen seiner Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung oder seiner gewöhnlichen Arbeitsstätte besonders aufwenden muss. Eine analoge Anwendung auf die in der Ordination als der gewöhnlichen …

18.04.2006
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RS0059162


Die Entlohnung für Mühewaltung gebührt auch für den Zeitraum, den der Sachverständige mit der der Befundaufnahme gewidmeten Tätigkeit ausfüllt, weshalb ihm hiefür im Hinblick auf die Bestimmung des § 26 Abs 1 GebAG eine gesonderte Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zuerkannt …

01.07.1965
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