Grundsätzlich ist nur ein Sachverständiger beizuziehen; nur wenn es die besonderen Verhältnisse erfordern, sind zwei Sachverständige zu bestellen. Letzteres ist dann der Fall, wenn verschiedenartige…
BEREICHE: Alt- und Gebrauchtwaren KATEGORIEN: Rechtsprechung
Ob ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, ist eine Frage der Beweiswürdigung und daher nicht revisibel (EvBl 1958/94, 4 Ob 52/63 ua; ZBl 1916/315). Sofern…
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