Tarif für Befund und Gutachten über die technischen Ursachen und den Hergang eines Verkehrsunfalls (§ 48 Z 5 GebAG) und gesondert zu honorierende Leistungen, insbesondere 3D- Vermessung der unfallbeteiligten Fahrzeuge (§ 34 GebAG) – Kosten für Subgutachten und doppelte Umsatzsteuer