Umfang des gerichtlichen Auftrags (§ 25 Abs 1 GebAG) – Gebühr für Aktenstudium und Vorbereitung auf die Verhandlung (§§ 34 und 36 GebAG) – Teilnahme an der Verhandlung und mündliche Gutachtenserstattung (§§ 34 und 35 GebAG) – Zeitaufwand und Bescheinigung des Stundensatzes (§ 39 Abs 1 GebAG)