Verhältnis zwischen bereits aufgelaufenen Kosten und Kosten für Vorbereitung auf eine Verhandlung sowie Ergänzung eines Gutachtens (§ 34 GebAG) – inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens im Gebührenbestimmungsverfahren grundsätzlich nicht relevant (§ 25 Abs 3 GebAG) – Offenkundigkeit der Notwendigkeit einer Hilfskraft (§ 30 GebAG) – zum schriftlichen Ergänzungsgutachten (§ 35 Abs 2 GebAG)