Rechtsprechung

Verkehrswertermittlung durch Vergleichspreise

Bei Anwendung der Methode, den Verkehrswert mit Hilfe der tatsächlich beim Erwerb der Vergleichsliegenschaften bzw Miteigentumsanteilen gezahlten Kaufpreise zu ermitteln, kann sinngemäß auf jene Grundsätze, die der VwGH für die Wertableitung aus Vergleichspreisen bei der Ermittlung des gemeinen Werts entwickelt hat, zurückgegriffen werden

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
92/15/0079
Entscheidung:
21.10.1993
Norm:
BewG 1955 §10 Abs2;
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb