Rechtsprechung

VwGH 12.9.1989, 88/14/0162, RS 5:

Erhaltungspflicht und betriebliche Nutzungsdauer: Die Erhaltungspflicht der Vermieter ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gebäudes grundsätzlich ohne Einfluss. Unterlassene Instandhaltungsarbeiten können die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erst verkürzen, sobald eine solche Wechselwirkung feststeht.

Rechtssatz:

Die Erhaltungspflicht der Vermieter ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gebäudes grundsätzlich ohne Einfluß. Unterlassene Instandhaltungsarbeiten können die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erst verkürzen, sobald eine solche Wechselwirkung feststeht.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Geschäftszahl:
88/14/0162
Entscheidung:
12.09.1989
Norm:
EStG 1972 §7 Abs1;