Nutzungsdauer eines Kinogebäudes, gesonderte Bewertung einer Zentralheizungsanlage: Bei einem Kinogebäude kann in der Regel eine Nutzungsdauer von 50 Jahren als betriebsgewöhnlich angenommen werden. Die Elektroinstallationen und die Wasserleitungsanlagen eines Gebäudes können nicht gesondert von diesem bewertet werden. Eine von dem AfA-Satz des Gebäudes abweichende AfA der Zentralheizungsanlage kann aber dann gerechtfertigt sein, wenn die Möglichkeit einer abgesonderten Bewertung besteht.