Kombination des Ertrags- und Substanzwertes bei Mietwohnhaus zur Schätzung der AfA: Das Ergebnis eines Gutachtens, bei welchem Ertragswert und Substanzwert eines Mietwohnhauses berücksichtigt wird, ist dann nicht geeignet, den Beweis dafür zu erbringen, dass die Ertragswertmethode zu einem unrichtigen Ergebnis führt oder eine andere Bewertungsmethode gegenständlich geeigneter wäre, wenn dem Substanzwert tatsächlich keine Bedeutung zukommt. Dies etwa wie hier bei einem zur Gänze den mietrechtlichen Beschränkungen unterliegendem Gebäude mit entsprechend niedrigen Mieten. Ein bestandfreies Gebäude auf der Nachbarliegenschaft kann mit dem vollvermieteten Gebäude des Steuerpflichtigen für Zwecke der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten nicht verglichen werden. Vgl bereits: VwGH vom 05.10.1988, 87/13/0075. Vgl ferner: UFS 09.11.2004, RV/2476-W/02: Die fiktiven Anschaffungskosten eines zur Vermietung dienenden Gebäudes sind aus einer Kombination von Sachwert und Ertragswert zu ermitteln, wobei besonders der wegen der eigenen Mieterinvestitionen relativ geringe gegenwärtige Ertrag zu berücksichtigen ist.