Relevanz der tatsächlichen Restnutzungsdauer Bei Erwerb eines alten Gebäudes ist der AfA-Berechnung nicht irgendeine theoretische „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ ab Herstellung des Gebäudes, sondern die nach dem Bauzustand noch zu erwartende tatsächliche Restnutzungsdauer zugrunde zu legen.