Rechtsprechung

VwGH 22.2.1972, 1909/70, RS 1:

Relevanz der tatsächlichen Restnutzungsdauer Bei Erwerb eines alten Gebäudes ist der AfA-Berechnung nicht irgendeine theoretische „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ ab Herstellung des Gebäudes, sondern die nach dem Bauzustand noch zu erwartende tatsächliche Restnutzungsdauer zugrunde zu legen.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Geschäftszahl:
1909/70
Entscheidung:
22.02.1972
Norm:
EStG 1967 §7 Abs1;