Abschlag für Wohnrecht bei Sachwertermittlung: Bei einer Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz sind – bei Ermittlung des Sachwertes – auch Abschläge betreffend ein auf der Liegenschaft lastenden Wohnrecht vorzunehmen (vgl. Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, 82 f).