Rechtsprechung

VwGH 25.4.2001, 99/13/0221, RS 10

Zeitpunkt der Ermittlung des AfA Satzes: Der AfA-Satz ist nach der Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung, dem unentgeltlichen Erwerb oder dem Beginn der Vermietung zu ermitteln.

Rechtssatz:

Der AfA-Satz ist nach der Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung, dem unentgeltlichen Erwerb oder dem Beginn der Vermietung zu ermitteln.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Geschäftszahl:
99/13/0221
Entscheidung:
25.04.2001
Norm:
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;