Rechtsprechung

VwGH 25.4.2001, 99/13/0221, RS 9:

Irrelevanz des Baujahrs für die Nutzungsdauer: Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden.

Rechtssatz:

Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Geschäftszahl:
99/13/0221
Entscheidung:
25.04.2001
Norm:
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
EStG 1988 §7 Abs1;