Vorrang der altersbedingten Abnutzung vor der nutzungsbedingten Abnutzung: Bei bloßen Wohngebäuden (einschließlich dem Herstellungsaufwand auf sie) tritt in der Regel die rein altersbedingte Abnutzung des Gebäudes gegenüber der nutzungsbedingten Abnutzung in den Vordergrund.