Rechtsprechung

VwGH 6.3.1989, 86/15/0109, RS 4:

Maßgeblichkeit der Ertragsfähigkeit der Liegenschaft: Die Ertragsfähigkeit einer Liegenschaft stellt einen den Preis, der im Fall einer Veräußerung der Liegenschaft zu erzielen wäre, mitbeeinflussenden objektiven Faktor dar.

Rechtssatz:

Die Ertragsfähigkeit einer Liegenschaft stellt einen den Preis, der im Fall einer Veräußerung der Liegenschaft zu erzielen wäre, mitbeeinflussenden objetiven Faktor dar.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Geschäftszahl:
86/15/0109
Entscheidung:
06.03.1989
Norm:
BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §53 Abs10;
BewG 1955 §55 Abs1;