Eine Aussage, dass die von der Bewertungswissenschaft in Deutschland entwickelten Grundsätze und Wertermittlungsmethoden von den Abgabenbehörden nicht in ihre Überlegungen miteinbezogen werden dürften, kann dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1994, 91/14/0098, keinesfalls entnommen werden.