Zum Gebührenvorschuss (§ 26 GebAG), zur Bescheinigungspflicht (§ 38 Abs 2 GebAG), zur Mühewaltungsgebühr (§ 34 GebAG) und zur Abgrenzung von Hilfskräften – Hilfsbefunden – Hilfsgutachten, insbesondere zum Ersatz von Hilfskräftekosten in Großverfahren (§§ 30 und 31 GebAG)