Zur Warnpflicht der Sachverständigen (§ 25 Abs 1a GebAG) – Hilfskraftkosten (§ 30 GebAG) und Schreibgebühr (§ 31 Abs 1 Z 3 GebAG) – Neuerungsverbot im Rekursverfahren – Mühewaltungsgebühr nach § 34 Abs 2 und 3 GebAG, kein 20%iger Abzug bei den Sätzen des § 34 Abs 3 GebAG