Rechtsprechung

Zuschlag von 5 % für Wohnhaus mit nur vier Wohnungen:

(MietSlg 58.261) Die Lage der Wohnung in einem Haus mit maximal 4 Wohnungen stellt zweifellos eine Annehmlichkeit gegenüber einer Wohnung in einem Haus mit einer Vielzahl von Wohnungen dar. Hier ist ein Zuschlag von 5 % angemessen.

Gericht:
LGZ Wien
Geschäftszahl:
39 R 245/06b
Entscheidung:
18.10.2006
Norm:
§ 16 MRG