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LITERATUR


Beschluss nach § 2 Abs 2 GEG im Pflegschaftsverfahren – Rekurs an den OGH zulässig, wenn das Gericht zweiter Instanz funktionell als Erstgericht tätig wurde – der Jugendwohlfahrtsträger erfüllt keines der beiden Zurechnungskriterien des § 2 Abs 2 GEG

Sachverständige Heft 4/2013


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