Medizin
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Medizin, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0022645
OGH - 15.12.1992 - 1Ob642/92; 10Ob2350/96b; 1Ob175/01v
Bei der Konkurrenz zwischen realer und hypothetischer Verursachung handelt es sich nicht um ein Problem der Kausalität sondern um ein solches der Schadenszurechnung. Hypothetische Umstände bleiben insoweit unberücksichtigt, als sie zeitlich nicht mehr zu den für die Schadensberechnung maßgeblichen Daten …
WEITER LESENRS0022678
OGH - 12.06.1979 - 2Ob73/79; 7Ob2/91; 10Ob2350/96b
Hätte die krankhafte Anlage des Verletzten ab einem ganz bestimmten Zeitpunkt auch ohne den Unfall mit Sicherheit dieselben nachteiligen Folgen ergeben, ist von da an der Schädiger entlastet; steht dies jedoch nicht fest, so ist der Schädiger ersatzpflichtig.
WEITER LESENRS0022589
OGH - 19.06.1973 - 8Ob110/73; 2Ob6/74; 6Ob74/75; 8Ob234/75; 8Ob121/76; 8Ob203/77; 2Ob73/79; 8Ob127/81; 2Ob155/81 (2Ob156/81)
Auch die Krankheitserscheinungen, die durch einen Unfall nur deshalb ausgelöst worden sind, weil die Anlage zu der Krankheit bei dem Verletzten bereits vorhanden war, sind im Rechtssinn im vollen Umfange eine Folge des Unfalls. Der ursächliche Zusammenhang der Handlung des …
WEITER LESENRS0022594
OGH - 09.06.1971 - 5Ob112/71; 3Ob167/73; 2Ob51/85
Ebenso wie für die Frage des Verschuldens des Schädigers ist es auch bei der Beurteilung des Kausalzusammenhanges ohne Bedeutung, ob der eingetretene Erfolg durch einen Dritten verhindert hätte werden können.
WEITER LESENRS0022609
OGH - 20.06.1956 - 2Ob326/56; 2Ob218/57; 2Ob343/57; 2Ob347/59; 2Ob258/61; 1Ob32/64; 2Ob54/65; 2Ob231/71; 1Ob175/01v; 10ObS174/02i; 2Ob111/03t; 7Ob186/04k; 2Ob78/07w; 6Ob168/10i; 6Ob234/17f
Überholende Kausalität = im österreichischen Schrifttum : unnötige Verursachung. Die Ursächlichkeit einer schuldhaft herbeigeführten Körperverletzung ist nur insoweit in Betracht zu ziehen, als die krankhafte Anlage, die auch ohne den Unfall in absehbarer Zeit den gleichen Schaden herbeiführen musste, durch …
WEITER LESENRS0048294
OGH - 24.05.1995 - 2Ob537/95 (2Ob538/95)
Bei der Prüfung des Verschuldens im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO ist die von einem durchschnittlichen Fachmann des betreffenden Fachgebietes zu vertretende Sorgfalt (hier: Ärztin) als Maßstab heranzuziehen.
WEITER LESENRS0026400
OGH - 20.06.1989 - 10Ob501/89; 6Ob233/17h
Besitzt ein Fachmann über den Standard seiner Berufsgruppe hinausgehende, also auch für einen Fachmann außergewöhnliche Kenntnisse, so muss er diese zur Schadensabwendung nur dann einsetzen, wenn ihm das nur jedermann zumutbare Anstrengungen abfordert. So darf ein Arzt, der auf Grund …
WEITER LESENRS0026311
OGH - 27.01.1972 - 6Ob18/72; 6Ob76/72; 7Ob168/75; 5Ob550/81
Zu einer Schadenersatzpflicht des Arztes im Sinne des § 1299 ABGB ist erforderlich, dass entweder der Arzt die seiner Kunst entsprechenden Fachkenntnisse in grober Weise vermissen lässt und ihren Mangel zu vertreten hat oder dass er die seiner Kunst und …
WEITER LESENRS0026598 [T1 ]
OGH - 04.02.1959 - 1Ob504/58; 1Ob477/61 (1Ob478/61); 1Ob775/80
Vom Facharzt ist etwa ein höheres Maß an Sorgfalt zu verlangen als vom praktischen Arzt.
WEITER LESENRS0106534
OGH - 03.09.1996 - 10Ob2350/96b; 4Ob23/98f; 7Ob86/02a; 2Ob111/03t; 7Ob186/04k; 1Ob243/07b; 6Ob168/10i; 4Ob204/13y; 2Ob88/14a; 6Ob198/15h
Im Fall der überholenden Kausalität hat der Schadenersatzpflichtige nur den durch die Vorverlegung des Schadenseintrittes entstehenden Nachteil zu ersetzen. Dem Schädiger werden derartige Folgen bis zu dem Zeitpunkt zugerechnet, bis zu dem die Erkrankung auch sonst eingetreten wäre. Für die …
WEITER LESENRS0106535
OGH - 03.09.1996 - 10Ob2350/96b; 5Ob54/01d; 1Ob175/01v; 2Ob111/03t; 2Ob78/07w; 5Ob34/18p; 2Ob115/18b
Die Behauptungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der überholenden Kausalität trägt der Schädiger. Sollte sich der frühere Schadenseintritt nur innerhalb eines größeren Zeitraumes feststellen lassen („von … bis“), so würde mit Rücksicht auf die genannte Beweislast die für den Geschädigten …
WEITER LESENRS0122285
OGH - 14.06.2007 - 2Ob163/06v
Die Zuerkennung eines Schmerzengeldanspruches an einen Angehörigen wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert erfordert weder eine Anwesenheit des Angehörigen des Getöteten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen.
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