Schlagwort: Sachverständigenhaftung FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0106433


Legt ein Sachverständiger in seinem Gutachten dessen Tauglichkeit zu einem bestimmten Zweck offen, so haftet er auch dafür, dass das Gutachten für diesen Zweck geeignet ist und diesen Anforderungen entspricht. Er kann sich später nicht darauf zurückziehen, dass er diese …

20.11.1996
WEITER LESEN

RS0017178


Der Sachverständige ist einem Dritten gegenüber haftbar, wenn der Besteller des Gutachtens – für den Sachverständigen erkennbar – gerade die Interessen des Dritten mitverfolgte. Dass der Gutachter bloß weiß, dass seine Stellungnahme verbreitet werden soll, genügt im Zweifel nicht. Den …

22.12.1970
WEITER LESEN

RS0021664


Der Vertrag über die Erstellung eines Gutachtens ist ein Werkvertrag. Der Sachverständige haftet jedoch nicht, wenn das nach den Regeln der Wissenschaft erarbeitete Gutachten in der Folge nicht standhält. Er muss aber den Auftraggeber auf allfällige Risiken hinweisen; dies insbesonders …

19.09.1984
WEITER LESEN

RS0022711


Während es bei der Prüfung, ob jemandem ein Schuldvorwurf zu machen ist, nach den allgemeinen Regeln (§ 1297 ABGB) auf die subjektiven Fähigkeiten und Kenntnisse ankommt, kann ein Sachverständiger oder jemand, der als solcher auftritt, unter Umständen auch dann zur …

23.03.1976
WEITER LESEN

RS0026524


Die „Sachverständigenhaftung“ nach § 1299 ABGB geht von einem objektiven Maßstab aus, wobei es auf die übliche Sorgfalt jener Personen ankommt, die die betreffende Tätigkeit ausüben. Der Sachverständige hat gerade für mangelnde Kenntnisse und Fähigkeiten einzustehen. Entscheidend ist der Leistungsstandard …

25.09.1979
WEITER LESEN

RS0026319


Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger, der im Zivilprozess ein unrichtiges Gutachten abgibt, haftet den Parteien gegenüber persönlich und unmittelbar nach §§ 1295, 1299 ABGB für den dadurch verursachten Schaden. Dies betrifft beispielsweise Prozesskosten, die aufgrund unrichtig ermittelter Schmerzperioden entstanden sind. …

05.11.1929
WEITER LESEN

RS0026360


Ob einer Prozesspartei durch ein schuldhaftes Fehlverhalten des Sachverständigen, der ein unrichtiges Gutachten abgegeben hat, ein Schaden entstanden ist, ist danach zu beurteilen, ob die Entscheidung für sie günstiger ausgefallen wäre, wenn der Sachverständige ein in allen von ihm begutachteten …

30.06.1977
WEITER LESEN

RS0124312


Eine Haftung des Sachverständigen kann auch dann in Betracht kommen, wenn sein Gutachten der Entscheidung des Gerichts nicht zugrunde gelegt wurde. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Gutachten unrichtig und mangelhaft war und deshalb nicht verwendet werden konnte. …

30.10.2008
WEITER LESEN

RS0128601


Ein Sachverständiger, der sein Gutachten erkennbar auf das Fachwissen eines anderen (spezialisierten) Sachverständigen stützt, den sein Vertragspartner beigezogen hat, haftet für diesen im allgemeinen nicht.

29.11.2012
WEITER LESEN

RS0114126


Die Einholung eines Gutachtens im Strafverfahren dient der Erforschung der materiellen Wahrheit, soll also die Grundlagen dafür schaffen, die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten festzustellen. Ergibt sich im Zuge eines Strafverfahrens aus dem dem Sachverständigen erteilten Auftrag oder aber im …

05.09.2000
WEITER LESEN