Unterschreiten die fiktiven Reparaturkosten die objektive Wertminderung, so steht dem Geschädigten nur der Anspruch auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten zu. Ein „Wahlrecht" des Geschädigten, statt…
Der Zuspruch fiktiver Reparaturkosten in voller Höhe verbietet sich dann, wenn die Reparaturkosten höher als die objektive Wertminderung sind. Fiktive Schadensbehebungskosten können daher nur bis…