Schlagwort: Fiktive Reparaturkosten FILTER AUFHEBEN
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Einträge:
RS0123961
Unterschreiten die fiktiven Reparaturkosten die objektive Wertminderung, so steht dem Geschädigten nur der Anspruch auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten zu. Ein „Wahlrecht“ des Geschädigten, statt der fiktiven Reparaturkosten die (höhere) objektive Wertminderung zu begehren, besteht nicht.
26.06.2008
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RS0022844
Der Zuspruch fiktiver Reparaturkosten in voller Höhe verbietet sich dann, wenn die Reparaturkosten höher als die objektive Wertminderung sind. Fiktive Schadensbehebungskosten können daher nur bis zur Höhe der Minderung des gemeinen Werts der beschädigten Sache zugesprochen werden.
03.03.1982
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