Schlagwort: Fiktive Reparaturkosten FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0123961


Unterschreiten die fiktiven Reparaturkosten die objektive Wertminderung, so steht dem Geschädigten nur der Anspruch auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten zu. Ein „Wahlrecht“ des Geschädigten, statt der fiktiven Reparaturkosten die (höhere) objektive Wertminderung zu begehren, besteht nicht.

26.06.2008
WEITER LESEN

RS0022844


Der Zuspruch fiktiver Reparaturkosten in voller Höhe verbietet sich dann, wenn die Reparaturkosten höher als die objektive Wertminderung sind. Fiktive Schadensbehebungskosten können daher nur bis zur Höhe der Minderung des gemeinen Werts der beschädigten Sache zugesprochen werden.

03.03.1982
WEITER LESEN