Ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Haftung des Schädigers ist schon dann gegeben, wenn die Möglichkeit offenbleibt, dass das schädigende Ereignis einen künftigen Schadenseintritt…
Das Begehren auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Folgen eines Unfalls kann nicht deshalb als ungerechtfertigt angesehen werden, weil sich möglicherweise innerhalb der Verjährungsfrist noch…
Ein Feststellungsinteresse ist beispielsweise dann gegeben, wenn bei den von der Ärztin dem Patienten verabreichten Permanentfillern in der Zukunft typischerweise mit Entzündungsgeschehen im Gewebe zu…