Schlagwort: Feststellungsinteresse FILTER AUFHEBEN
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RS0039018
Ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Haftung des Schädigers ist schon dann gegeben, wenn die Möglichkeit offenbleibt, dass das schädigende Ereignis einen künftigen Schadenseintritt verursachen könnte. Es ist dabei auf die objektive Vorhersehbarkeit abzustellen. Nur dann, wenn weitere Schäden …
RS0038952
Das Begehren auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Folgen eines Unfalls kann nicht deshalb als ungerechtfertigt angesehen werden, weil sich möglicherweise innerhalb der Verjährungsfrist noch klären wird, ob Spätfolgen zu erwarten sein werden oder nicht. Maßgebend für das Vorliegen des …
RS0039215
Ein Feststellungsinteresse ist beispielsweise dann gegeben, wenn bei den von der Ärztin dem Patienten verabreichten Permanentfillern in der Zukunft typischerweise mit Entzündungsgeschehen im Gewebe zu rechnen ist.