Schlagwort: Verjährung FILTER AUFHEBEN

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RS0034319


Ist in einem Werkvertrag im Vorhinein kein festes Entgelt vereinbart, so beginnt die Verjährungsfrist nicht mit der Vollendung des Werkes, sondern erst mit der Zumittlung der Rechnung an den Besteller.

24.03.1965
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RS0021881


Der Anspruch bei Ausführungsvereitlung nach § 1168 ABGB unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist.

08.05.1963
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RS0021979


Ob ein Werk in gewissen Abteilungen verrichtet wird, entscheidet in erster Linie die Vereinbarung. Gibt diese hiefür keinen Anhaltspunkt, wird hierüber nach äußeren Merkmalen zu entscheiden sein, ob nämlich der Teil an sich nach der Verkehrsauffassung den Charakter einer selbständigen …

10.11.1976
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