Schlagwort: Wertbeeinflussende Umstände FILTER AUFHEBEN
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Ermittlung des Neubauwertes eines Hauses
(MietSlg 58.282) Um den Neubauwert eines Hauses zu ermitteln, sind all jene Kosten zu berücksichtigen, die aufgewendet werden müssen, um das Objekt nach Eintritt des Schadens in gleicher Bauweise und Ausstattung wiederherzustellen. Zwar kann es sich bei dem der Versicherung jeweils …
VwGH vom 26.07.2006 2005/14/0019, RS 2:
Mit Chrom VI verseuchter Baugrund: Baugrund mit Altablagerungen („verseuchter Baugrund“) kann im Verkehrswert gemindert sein. In diesem Fall ist vom ermittelten Wert nach den Umständen des Einzelfalles ein Abschlag vorzunehmen. Der Abschlag muss sich – im Hinblick auf § 23 …
RS0112312:
Berücksichtigung von Belastungen der Liegenschaft bei der Immobilienbewertung: Die Belastung der Liegenschaft ist bei der Ermittlung des Verkehrswertes, also auf der Aktivseite des Inventars zu berücksichtigen. Rechte und Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verbunden sind und deren Wert …
UVS Vorarlberg 12.3.2004, 3-2-02/03:
Vlbg RPG §45 Abs1 lite: Keine Berücksichtigung von Werterhöhungen durch bevorstehende Umwidmung: (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUR_VO_20040312_03202_03_01). Bei der Beurteilung der Frage, ob Grundstücke wegen baulicher oder sonstiger Anlagen einen über den Bodenwert hinausgehenden Verkehrswert haben, ist eine zu erwartende Werterhöhung infolge bevorstehender Umwidmung …
RS0053367 [T2]:
Berücksichtigung von Bewuchs bei der Liegenschaftsbewertung bzw im Enteignungsverfahren: Bei Bauland bzw Bauerwartungsland fällt ein geringwertiger Bewuchs bei der Wertermittlung in der Regel nicht ins Gewicht. Nur ein Bewuchs, der nach den Umständen für den Durchschnittskäufer einen Grund darstellt, einen …
RS0124639 [T1] und [T2]:
Grenzüberbauten machen das Versteigerungsverfahren zwar nicht unzulässig, es ist aber im Gutachten des Sachverständigen darauf hinzuweisen: Grenzüberbauten, also Bauwerke, die keine Superädifikate, sondern Bestandteile der Liegenschaft sind und die teilweise auf dem – nicht zur Versteigerung gelangenden – Nachbargrundstück stehen, …
RS0002856:
Gutgläubiger Eigentumserwerb an Zubehörstücken bei Versteigerung: Sind im Versteigerungsedikt Zubehörstücke angeführt bzw wird im Versteigerungsedikt auf im Schätzgutachten angeführtes Zubehör verwiesen, erwirbt der Ersteher unabhängig davon, ob sie im Eigentum des Verpflichteten standen, bei Gutgläubigkeit Eigentum.
RS0002856 [T10]:
Ein Hinweis im Versteigerungsedikt schließt Gutgläubigkeit aus: Der im Versteigerungsedikt enthaltene Hinweis auf das Vorliegen des Grenzüberbaus schließt den allfälligen guten Glauben des Erstehers an ein über das beschriebene Objekt hinausgehende Eigentumsrecht der Verpflichteten aus.
RS0002856 [T5]:
Gutgläubiger Erwerb bei Zwangsversteigerung: Der gutgläubige Ersteher erwirbt bei der Zwangsversteigerung alles, was im Schätzungsprotokoll, in den Versteigerungsbedingungen und im Versteigerungsedikt als Zubehör angeführt ist. Vgl auch RS0002856 [T8]: Der Erwähnung im Sachverständigen(Schätzungs)gutachten allein kommt keine Bedeutung zu.
RS0057972:
Bei teilweiser Enteignung ist die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile zu berücksichtigen: Wiederholt hat der OGH schon ausgesprochen, dass bei teilweiser Enteignung bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrags auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile des Grundbesitzes Bedacht …
VwGH 2009/15/0033 (RS5):
Beschaffenheit des Untergrunds als wesentliches Kriterium: Die Beschaffenheit des Untergrunds hat einen wesentlichen Einfluss auf die bauliche Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks. Ungünstige Bodenverhältnisse führen zu höheren Baukosten. Hochstehendes Grundwasser erfordert aufwendige Abdichtungen am Kellergeschoss oder sogar den Bau einer Betonwanne.
VwGH 2009/15/0033 (RS3):
Maßgebliche Wertbestimmungsmerkmale bei unbebauten Grundstücken: Die Wertbestimmungsmerkmale sind bei unbebauten Grundstücken insbesondere die Lage, der Entwicklungszustand, die Art und das Maß der zulässigen baulichen Nutzung, der Erschließungsgrad, die Bodenbeschaffenheit, die Grundstücksgröße und -gestaltung. Unterschiede der wertbeeinflussenden Merkmale zwischen dem Bewertungsgrundstück …