Schlagwort: Notwegegesetz FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0070966


Notweg als Ausnahme: Die Bestimmungen des NWG müssen einschränkend ausgelegt werden. Die Fälle der Bewilligung einer neuen Wegeanlage sollen möglichst eingeschränkt werden. Grundsätzlich hat der Erwerber eines Grundstückes für dessen hinreichende Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz selbst Vorsorge zu treffen. …

22.02.1956
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RS0070924


Nur ein einziger Notweg: Die Begründung von zwei Notwegen für dasselbe Grundstück ist nicht zulässig.

27.02.1952
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RS0071235


Kein Notweg durch Gärten: Nach § 4 Abs 3 NWG ist die Einräumung eines Notweges durch bei Wohnhäusern befindliche, zur Verhinderung des Zutrittes fremder Personen eingefriedete Gärten, unzulässig. Dabei kann es nicht auf die Größe des bei einem Wohnhaus befindlichen …

12.09.1956
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RS0071327


Gutachten für Entschädigung: Die Entschädigung für die Einräumung eines Notweges ist auf Grund eines begründeten Sachverständigengutachtens festzusetzen. Fehlt eine Begründung des Gutachtens, so ist das Gutachten zu ergänzen; das Gericht ist nicht berechtigt, ohne Rücksicht auf die Ergebnisse der Verhandlung …

25.08.1936
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RS0070970


Zweck eines Notwegs: Ein Notweg kann auch zum Zweck einer ordentlichen Bewirtschaftung einer Liegen¬schaft eingeräumt werden. Darunter können auch die Ausübung eines Handwerks, einer Fremdenbeher¬bergung oder der Betrieb einer Hühnerfarm fallen. Unter Bewirtschaftung oder Benützung von Grundstücken im Sinne des …

04.04.1933
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RS0070955


Notweg zur Schottergewinnung: Die Einräumung eines Notweges zum Zwecke der Schottergewinnung auf einem Grundstück ist möglich. Die Rechtsansicht, dass die Einräumung eines Notweges zugunsten eines Grundstückes dessen zeitlich unbegrenzt mögliche Bewirtschaftung oder Benützung unter Schonung der Substanz voraussetze, findet weder …

13.01.1960
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RS0070889


Widerrufbare Wegverbindung nicht ausreichend: Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nicht gehalten werden, sich mit einer nur gegen jederzeitigen Widerruf bestehenden Wegverbindung zufrieden zu geben. Nur insoweit ihm ein durchsetzbares Wegerecht zusteht, ist sein Bedarf nach einer Wegverbindung gedeckt.

09.05.1956
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RS0070896


Mehrere Möglichkeiten für Notweg: Stehen für den Notweg mehrere Grundstücke zur Auswahl, dann soll grundsätzlich jener Eigentümer zur Duldung des Notweges herangezogen werden, für den die Bestellung am wenigsten empfindlich ist.

22.02.1956
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RS0071230


Geschlossener Hof: Gemäß § 4 Abs 3 NWG ist die Einräumung eines Notweges durch geschlossene Hofräume ausgeschlossen. Die Rechtsprechung hat diesen Begriff dahin definiert, dass zumindest ein durch die Lage der Gebäude und der sonstigen Einrichtungen derart abgegrenzter Raum vorhanden …

16.03.1965
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RS0070979


Notweg und Bauland: Ist ein Grundstück in dem Bebauungsplan als Bauparzelle einbezogen, dann ist sein Bedarf nach einem entsprechenden Notweg nicht nach seiner derzeitigen Kulturgattung oder Nutzung, sondern nach seiner Widmung als Baugrund zu beurteilen. Es kommt nicht auf die …

08.09.1964
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RS0052925


Höhe der Entschädigungssumme: Der Antragsteller hat gemß § 5 NWG für allen Schaden, der dem Antragsgegner durch die Einräumung des Notwegs zugefügt wird, eine angemessene Entschädigung in einem Kapitalbetrag zu leisten. Somit müssen durch die Entschädigungssumme alle Schäden und Nachteile …

08.01.1964
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RS0071060


Kein Notweg bei auffallender Sorglosigkeit: Der Antrag auf Einräumung eines Notwegs ist abzuweisen, wenn der Mangel der Wegeverbindung auf eine auffallende Sorglosigkeit des Antragstellers zurückzuführen ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn erst durch eine Bauführung das Bedürfnis nach …

04.04.1956
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