Schlagwort: Wasserrechtsgesetz – Enteignung FILTER AUFHEBEN
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RS0057987
Bauverlust als ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung: Ein Bauverlust ist keine teilweise bloße Vorwegnahme („Vorwirkung“) einer späteren Enteignung, sondern ist direkter, durch die Errichtung einer Schutzzone verursachter, ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung.
RS0057982
Entschädigungen für Vermögensnachteile richten sich nach den für die jeweilige entschädigungspflichtige Eigentumsbeschränkung geltenden Normen: Stellt eine planerische Maßnahme (in casu: Flächenwidmung) selbst schon eine entschädigungspflichtige Eigentumsbeschränkung dar, so sind solche Vermögensnachteile im Rahmen dieser materiellen Enteignung geltend zu machen. Auch …
RS0116154
Keine Enteignung des Wasserberechtigten durch die Wasserrechtsbehörde zum Zwecke der Versorgung von Dritten mit Wasser: Die Bestimmungen des WRG sehen nicht vor, dass sich die Wasserrechtsbehörde des Mittels der Enteignung zu Lasten eines Wasserberechtigten bedienen dürfte, um damit eine öffentlich-rechtliche …