Die Behauptungslast und Beweislast für ein Verschulden des Beklagten trifft den Kläger triff. Die die Behauptungslast und Beweislast für ein allfälliges Mitverschulden des Klägers trifft…
Das Mitverschulden im Sinne des § 1304 ABGB setzt kein Verschulden im technischen Sinne voraus. Auch Rechtswidrigkeit des Verhaltens ist nicht erforderlich. Es genügt vielmehr…
Die Grundsätze für die Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Rechtswidrigkeitszusammenhang sind auch auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens anzuwenden.