Schlagwort: MRG – Erhaltung FILTER AUFHEBEN
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RS0127518
Erhaltungspflicht des Vermieters für Gemeinschaftsanlagen: Mit Inkrafttreten des MRG BGBl 1981/520 am 1. 1. 1982 (§ 58 Abs 1) wurde zufolge § 43 Abs 1 MRG auch für Altverträge ‑ ohne Rücksicht auf entgegengesetzte Vereinbarungen ‑ die Erhaltungspflicht des Vermieters …
RS0127519
Erhaltungskosten für Gemeinschaftsanlagen nach Vereinbarung: Für die Forderung, Erhaltungskosten für Gemeinschaftsanlagen zu tragen, kommt es stets auf die zwischen den Mitgliedern der Nutzungsgemeinschaft und dem Vermieter maßgeblichen Vereinbarungen an.
RS0127697
Klausel zur Überlastung von Versorgungsleitungen unzulässig: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw Vertragsformblättern und Textbausteinen, wonach die vorhandenen Versorgungsleitungen nur in einem solchen Umfang in Anspruch genommen werden dürfen, dass keine Überlastung eintritt, erweckt bei „kundenfeindlichster“ Auslegung den Eindruck, dass …
RS0127698
Ausmalen fällt nicht in die Erhaltungspflicht des Vermieters: Das Ausmalen eines Bestandobjekts oder die Wiederherstellung von Oberflächenbelägen als Maßnahmen einer Endrenovierung fallen weder im Vollanwendungsbereich, noch im Teil- und Nichtanwendungsbereich des MRG in die Erhaltungspflicht des Vermieters, sodass die Übertragung …
RS0118654
Alleinmieter eines Hauses kommen alle Benützungsrechte zu: Der Alleinmieter eines Hauses vereinigt alle Benützungsrechte in sich, er stellt die Gemeinschaft aller zur Benützung Berechtigten vor. Die seiner Benützung dienenden Anlagen sind daher solche im Sinn des §3 Abs2 Z3 MRG.
RS0126512
Aufwandersatz für Entfernen und Wiedereinbringung der Fahrnisse: Der vom Vermieter dem Mieter im Rahmen der §§ 3 Abs 1 und 3, 8 Abs 3 MRG zu ersetzende Aufwand für Vor‑ und Nacharbeiten umfasst auch das nach Art und Umfang der …
RS0118653
Erhaltungspflicht auch bei Zweifamilienhaus: § 3 MRG ist auch bei Mietobjekten nach § 1 Abs 4 Z 2 MRG idF vor der MRN 2001 (Wohnhaus mit nur zwei Wohnungen) oder nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG idF MRN …
RS0126571
Keine generelle Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter: Eine generelle Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, ohne dafür ein entsprechendes Äquivalent zu gewähren, ist als sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht (§ 1096 ABGB, …
RS0118608
Keine Erhaltungsarbeiten bei gänzlichem Abbruch: Bei einem infolge gänzlichen Abbruchs des Hauses bereits demolierten Bestandgegenstand ist die Durchführung von Erhaltungsarbeiten unmöglich.
RS0126875
Mietzinsherabsetzung bei grob mangelhaften Elektroinstallationen: Behauptet der Mieter in einem Verfahren zur Überprüfung des Hauptmietzinses die Unbrauchbarkeit der Wohnung wegen grob mangelhafter Elektroinstallationen und wird daraufhin der Mietzins in einem Vergleich auf jenen nach § 15a Abs 3 Z 4 …
RS0119016
Keine Präklusion der Unwirksamkeit der Erhaltungspflicht: Das Gesetz bietet keine Anhaltspunkte dafür, dass die Unwirksamkeit einer übernommenen Erhaltungspflicht analog § 16 Abs 8 MRG innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden müsste, auch wenn nach der Rechtsprechung die Präklusionsregelungen des …
RES0000109
Umfang der Erhaltungspflicht: 1. Der Umfang der Erhaltungspflicht unterscheidet sich im vollen Anwendungsbereich des WGG grundsätzlich nicht von der Regelung des § 3 MRG. 2. Die nach § 1096 ABGB gestattete Abdingbarkeit der Erhaltungspflicht des Vermieters ist nur soweit möglich, …