Schlagwort: Eisenbahn-Enteignungsgesetz FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0053403


Maßgeblichkeit bereits bestehender Nutzungsmöglichkeiten: Bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages kommt es auf die im Zeitpunkt der Enteignung bereits bestehenden Verwendungsmöglichkeiten für das enteignete Grundstück an. Daher keine Entschädigung für die Mehrkosten eines Hausbaues, dessen Beginn noch gar nicht in die …

08.10.1969
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RS0053663


Maßgeblichkeit der tatsächlichen Nutzung des Grundstückes: Bei der Bemessung der Entschädigung ist die tatsächliche Nutzung des Grundstückes im Zeitpunkt der Entschädigung zu berücksichtigen. Verwendungsmöglichkeiten, die in einer unbestimmten Zukunft liegen, sowie die bloße Absicht des Grundeigentümers, seine Liegenschaft nutzbringender als …

24.04.1974
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RS0053657


Objektiv-konkrete Ermittlung der Benachteiligung: Die Feststellung der enteignungsbedingten Nachteile hat konkret unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Enteigneten unter Heranziehung eines objektiven Maßstabes bei der Wertermittlung (objektiv – konkret) zu erfolgen. Diese Grundsätze haben auch zu gelten, wenn die Enteignung …

22.09.1982
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RS0010844


Grundsatz des einmaligen Ausgleichs der Benachteiligung durch Enteignung: Dem Zweck der Enteignungsentschädigung entspricht es, dass dem Enteigneten jenes Opfer, das er im Interesse der Allgemeinheit bringt, voll abgegolten wird. Durch die Enteignung wird die Position des Enteigneten im Verhältnis zu …

22.09.1983
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RS0058487


Maßgeblichkeit des Nachteilsausgleich: Bei Entziehung des Eigentums sind alle Nachteile, welche unmittelbare Folgen der Enteignung sind – insbesondere also der Wert der entzogenen Liegenschaft, aber auch die durch die Verkleinerung eingetretene Minderung des Wertes der verbliebenen Liegenschaft – zu ersetzen. …

27.06.1995
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RS0035631


Enteignung von Miteigentum: Steht ein Enteignungsgegenstand im Miteigentum mehrerer Personen, ist jeder Miteigentümer hinsichtlich seines Anteils Enteigneter und in Ansehung des auf ihn entfallenden quotenmäßigen Anteils der Entschädigung berechtigt, die gerichtliche Neufestsetzung der Entschädigung zu beantragen. Dabei kann aus prozessualen …

28.10.1970
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RS0045669


Vollzug des rechtskräftigen Enteignungsbescheides durch die Behörde: Der zwangsweise Vollzug eines rechtskräftigen Enteignungsbescheides gegen den Enteigneten obliegt der Verwaltungsbehörde. Nur von dieser kann der Enteigner die zwangsweise Übergabe der enteigneten Liegenschaft verlangen. Einer Klage des Enteigners gegen den Enteigneten auf …

21.01.1975
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RS0010841


Zeitpunkt des Eigentumswechsels: Werden Liegenschaften enteignet, wirkt die Eintragung des Begünstigten im Grundbuch nach einem außerbücherlichen Vollzug nur mehr deklarativ, wird die Einverleibung aber vor einem Vollzug erzwungen oder freiwillig einverleibt, konstitutiv. Die dingliche Wirkung des Enteignungsbescheids setzt dessen Rechtskraft …

18.12.1974
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RS0053777


Rechtsgrund der Enteignung: Der rechtskräftige Enteignungsbescheid bildet den Rechtsgrund und – nach moderner Auffassung – der tatsächliche, freiwillige oder zwangsweise Vollzug (= Besitzerwerb), nicht etwa die Leistung/Hinterlegung/Sicherstellung der Entschädigungssumme, den Modus des Rechtserwerbs. Der Eigentumswechsel vollzieht sich erst, allerdings auch …

21.01.1975
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RS0058027


Relevanz mietengeschützter Bestandrechte bei der Wertermittlung: Die Entwertung einer Liegenschaft durch mietengeschützte Bestandrechte ist sowohl bei der Feststellung des Ertragswertes als auch bei der des Verkehrswertes zu berücksichtigen.

01.03.1979
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RS0053444


Berücksichtigung von Bauerwartungsland im Zeitpunkt der Enteignung: Für die Höhe der Entschädigung ist die Art der Verwendung der enteigneten Sache im Zeitpunkt der Enteignung maßgebend. Die Eigenschaft „Bauerwartungsland“ muss daher schon zu diesem Zeitpunkt gegeben sein (so schon ZVR 1956/143).

09.10.1968
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RS0009915


Berücksichtigung der Unterfläche: Das Eigentum an einem Grundstück umfasst mangels anderer Vereinbarung oder gesetzlicher Einschränkung sowohl dessen Oberfläche als auch dessen Unterfläche (§ 1125 ABGB) und ist insbesondere nach unten nicht begrenzt (EvBl 1964/260). Nur soweit besondere Vorschriften vorliegen oder …

07.06.1977
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