Schlagwort: Hausbesorgergesetz FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0063018


Balkonflächen: Haben die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsautonomie schlüssig vereinbart, dass die Balkonflächen in die Nutzflächen für das als Hausbesorger zustehende Entgelt einzubeziehen seien, wird diese Vereinbarung durch die Bestimmung des § 17 MRG, mag diese Bestimmung auf die Mieter …

22.05.1984
WEITER LESEN

RS0063029


Nutzfläche und Hausbesorgerwohnung: Bei der Berechnung der Nutzfläche des Hauses im Sinne des MRG bzw des Nutzflächenausmaßes der Wohnungen und anderen Räumlichkeiten im Sinne des § 7 Abs 5 und 6 HbG hat die Hausbesorgerwohnung außer Betracht zu bleiben.

09.06.1981
WEITER LESEN

RS0062807


Einschränkung der Tätigkeit: Die Bestellung des Hausbesorgers kann auf einzelne Teile des Hauses beschränkt, bzw können einzelne Teile (zB solche die Zwecken einer der GewO unterliegenden Tätigkeit dienen) ausgenommen werden.

02.03.1976
WEITER LESEN

RS0029644


Bestellung als ordentliche Verwaltung: Die Bestellung eines Hausbesorgers für ein Haus, das im Eigentum mehrerer Personen steht, gehört zur ordentlichen Verwaltung und entscheidet darüber die Mehrheit der Eigentümer. Gleiches gilt bei der Aufkündigung eines Hausbesorgerdienst¬verhältnisses. Es ist ohne Belang, ob …

02.03.1976
WEITER LESEN

RS0063043


Mietwohnung: Nach dem HbG kann einem Hausbesorger eine größere Wohnung teils als unentgeltliche Dienstwohnung, teils als Mietwohnung überlassen werden. Das Gesetz normiert kein Höchstmaß der Größe der Hausbesorgerwohnung.

13.10.1971
WEITER LESEN

RS0112054


Kosten für Vertretung: Ist der Hausbesorger wegen Krankheit, Unfall oder Urlaub verhindert, dann hat der Hauseigentümer dem Hausbesorger die Kosten für die Vertretung bis zum Höchstausmaß des dem Hausbesorger sonst für diesen Zeitraum gebührenden durchschnittlichen Monatsbruttoentgelts zu ersetzen. Diese Zahlungen …

26.05.1999
WEITER LESEN

RS0063022


Aufteilung nach Nutzflächen: Die Bestimmungen des § 17 MRG (Aufteilung der Aufwendungen nach Nutzflächen) gelten mangels abweichender Vereinbarung für die Berechnung des Anteiles eines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten des Hauses und daher nur für das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, …

22.05.1984
WEITER LESEN

RS0111508


Überwälzbare Kosten: Vom Hauseigentümer auf die Mieter überwälzbar sind gemäß § 21 Abs 1 Z 8 MRG alle zur Abgeltung von Entgelts- und Ersatzansprüchen des Hausbesorgers geleisteten Zahlungen, sofern sich diese Ansprüche auf den im HBG geregelten Aufgabenbereich des Hausbesorgers …

09.02.1999
WEITER LESEN

RS0126076


Besondere Entlohnung: Bei der Frage, ob und welchem Ausmaß der Vermieter eine besondere Entlohnung des Hausbesorgers für bestimmte Tätigkeiten zulässigerweise auf die Mieter des Hauses als Betriebskosten überwälzen darf, kommt es maßgeblich darauf an, welchen Arbeitsumfang der Hausbesorger hinsichtlich dieser …

27.05.2010
WEITER LESEN

RS0122782


Rufbereitschaft: Das pauschale Entgelt zur Abgeltung der Rufbereitschaft eines angestellten Hausbetreuers gehört zu den überwälzbaren Betriebskosten, wenn diese Leistung mit dem Hausbetrieb – etwa mit der Behebung von Gebrechen im Notfall – im Zusammenhang steht; dabei schadet es nicht, wenn …

16.10.2007
WEITER LESEN