Rechtliche Wirkung des Baubuchs und der Bautagesberichte: Das Baubuch oder die Bautagesberichte im Sinne von Punkt 2.7.1 der ÖNorm B2110 haben im allgemeinen nicht die…
Einsichtsrecht in Unterlagen: Dem Einsichtsrecht unterliegen alle Urkunden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Rechtsverhältnis zwischen dem Einsichtswerber und dem Urkundeninhaber stehen. Es reicht aus,…
Beweissicherung durch Bautagesberichte: Die Funktion des Bautagesberichtes besteht in einer Beweissicherung hinsichtlich der tatsächlichen Ereignisse auf der Baustelle. Im Allgemeinen handelt es sich daher um…