Schlagwort: Plagiat FILTER AUFHEBEN
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Einträge:
RS0076253
Dass der Verletzungsgegenstand mit den künstlerischen Gestaltungselementen des Originals übereinstimmt, hat der Kläger zu beweisen (bescheinigen); Sache des Beklagten ist es hingegen zu beweisen (bescheinigen), dass Original und Plagiat nur in urheberrechtlich nicht geschützten Gestaltungselementen übereinstimmen.
05.11.1991
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RS0076648
Die Erkennbarkeit eines Zitates ist nur dann gegeben, wenn im unmittelbaren Zusammenhang auf seine Eigenschaft als Zitat hingewiesen wird; Aufklärungen an späterer Stelle eines Sprachwerkes reichen dafür nicht aus, weil keine Gewähr besteht, dass auch sie gelesen werden.
10.07.1990
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