Schlagwort: Übernahmeverschulden FILTER AUFHEBEN

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RS0026199


„Übernahmeverschulden eines Sachverständigen liegt vor, wenn er eine Fachkompetenz außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereich behauptet, obwohl er wissen musste, dass es ihm an den dazu erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten fehlt.“

07.09.1989
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RS0022705


Eine Schadenersatzhaftung des Sachverständigen kann auch dann bestehen, wenn er eine Verpflichtung übernimmt, obwohl er wissen mußte, daß er zur Erfüllung nicht in der Lage sein wird (sogenanntes Übernahmeverschulden). Beispiel: Der Sachverständige übernimmt einen Gutachtensauftrag außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereichs, obwohl …

01.12.1982
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