Schlagwort: Solidarhaftung FILTER AUFHEBEN

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RS0026719


Nach § 1302 ABGB haften mehrere fahrlässig handelnde Nebentäter, wenn der von ihnen verursachte Anteil am Gesamtschaden nicht bestimmbar ist, solidarisch. Der Legalzessionar kann demnach einen anteiligen Regressanspruch gegen Mithaftende auf der Grundlage des § 1302 ABGB geltend machen.

30.03.1976
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RS0026803


Ein Rückersatzanspruch im Sinne des § 1302 ABGB setzt zunächst Solidarhaftung voraus, des weiteren, dass derjenige, der den Rücksatz beansprucht, seinerseits vollen Schadenersatz geleistet hat, wobei er wieder, wenn er sich nicht mit dem Ersatz des Kopfteiles begnügen will, ein …

03.03.1966
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