Schlagwort: Berufsunfähigkeit FILTER AUFHEBEN
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RS0092684
Eine schwere Körperverletzung liegt nach § 84 Abs 1 StGB unter anderem bei einer länger als vierundzwanzig Tage dauernden Berufsunfähigkeit vor. Berufsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn das Opfer nicht in der Lage ist, seinen Beruf voll, das heißt ordnungsgemäß, auszuüben. …
19.05.1987
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RS0092685
Eine schwere Körperverletzung liegt nach § 84 Abs 1 StGB unter anderem bei einer länger als vierundzwanzig Tage dauernden Berufsunfähigkeit vor. Berufsunfähigkeit bedeutet dabei, dass der Betroffene überhaupt nicht oder zumindest nicht ohne unzumutbare Erschwernisse in der Lage ist, die …
23.11.1993
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