Eine schwere Körperverletzung liegt nach § 84 Abs 1 StGB unter anderem bei einer länger als vierundzwanzig Tage dauernden Berufsunfähigkeit vor. Berufsunfähigkeit ist dann gegeben,…
Eine schwere Körperverletzung liegt nach § 84 Abs 1 StGB unter anderem bei einer länger als vierundzwanzig Tage dauernden Berufsunfähigkeit vor. Berufsunfähigkeit bedeutet dabei, dass…