Schlagwort: Globalbemessung FILTER AUFHEBEN

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RS0031055


Das Schmerzengeld hat die Aufgabe, eine Globalentschädigung für alle durch die eingetretenen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gewähren, um dem Beschädigten als Abgeltung für entgangene und allenfalls noch entgehende Lebensfreude die …

29.01.1968
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RS0031307


Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung für das gesamte Ungemach sein, das der Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat. Es soll den gesamten Komplex der Schmerzempfindungen, auch so weit es für die Zukunft beurteilt werden kann, erfassen. Hiebei müssen auch …

17.03.1976
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RS0031196


Wenn der Kläger ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum geltend macht, obwohl bereits eine Globalbemessung möglich wäre, dann hat das Gericht – nach entsprechender Erörterung – einen Zuspruch nach Globalbemessung vorzunehmen, jedoch begrenzt mit dem Betrag, den der Kläger eingeklagt …

25.03.1992
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RS0031056


Späteres neuerliches Schmerzengeld kann dann gewährt werden, wenn es sich um die Vergütung von Schmerzen handelt, die sich nicht als Fortsetzung der früheren darstellen, sondern die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht zu erwarten waren.

20.10.1954
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RS0031300


Künftige, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende körperliche und seelische Schmerzen müssen bei der Globalbemessung des Schmerzengelds einbezogen werden. Ausgenommen bleiben nur solche künftige Verletzungsfolgen und Schmerzen, deren Eintritt noch nicht vorhersehbar ist oder deren Ausmaß auch nicht …

22.03.1967
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