Schlagwort: MRG – Geltungsbereich FILTER AUFHEBEN
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RS0115606
Teilanwendungsbereich bei Wohnungseigentum: Nach dem WWG können auch völlig neu errichtete Objekte unter den Begriff der „wiederhergestellten“ fallen. Das bedeutet aber nicht, dass solcherart wiederhergestellte Gebäude nicht den Tatbestand der Neuerrichtung im Sinne des § 1 Abs 4 Z 3 …
RS0116819
Teilanwendungsbereich bei Reihenhaus: Unbeschadet der baulichen Ausgestaltung als Reihenhaus, das durch gemeinsame Zwischen- und Brandwände mit den danebenliegenden Reihenhäusern gekennzeichnet ist, und unbeschadet der Zuhilfenahme öffentlicher Mittel für andere Teile der Reihenhausanlage, die nach dem 30. Juni 1953 neu errichtet …
RS0117872
Teilanwendungsbereich bei Neuerrichtung: Voraussetzung für den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist die Neuerrichtung eines Gebäudes, es kommt aber nicht darauf an, wieviele Bestandobjekte in diesem neuen Gebäude situiert sind. § 16 Abs 1 Z 2 …
RS0118190
Teilanwendungsbereich bei Superädifikat: Abweichend von 6 Ob 565/95 ua ist der erkennende Senat seit der Entscheidung 5Ob142/99i der Ansicht, dass der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG greift, wenn sich das Mietobjekt in einem Superädifikat befindet, das …
RS0118652
Verkehrsunternehmen: Bei einem von einem Verkehrsbetrieb im Bereich eines Bahnhofes vermieteten Imbissstand, in dem Reiseproviant zur Abdeckung der Bedürfnisse der Kunden des Verkehrsbetriebes angeboten wird, ist der Zusammenhang zur typischen Infrastruktur des Verkehrsbetriebes gewahrt, weshalb dieser Mietgegenstand auch dann nicht …
RS0118964
Verkehrsunternehmen: Die Vermietung eines Geschäftslokals durch ein Verkehrsunternehmen zum Zweck eines Fahrradverleihs kann der Förderung des Betriebszwecks dieses Unternehmens dienen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
RS0119559
Flughafenbetriebsunternehmen: Ein in einem Flughafengebäude zur Führung eines Buffets oder eines Restaurants vermietetes Geschäftslokal unterliegt der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 1 MRG.
RS0120411
Mietzinsbildungsvorschriften trotz Teilanwendungsbereich: Bestehen für einen Bestandgegenstand trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 1 Abs 4 Z 1 MRG wegen der Vorschreibung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen im Haus gesetzliche Mietzinsbildungsvorschriften, gebietet der Zweck des § 382f EO dessen Anwendung, obwohl …
RS0124556
Dienstverhältnis nur als Motiv begründet keine Dienstwohnung: Der Anwendungsausschluss des § 1 Abs 2 Z 2 MRG gilt nicht für Bestandverhältnisse bei denen das Dienstverhältnis nur Motiv für den Abschluss eines Mietvertrags auf unbestimmte Zeit war.
RWZ0000143
Gastwirtschaft mit Schanigarten: Wirtschaftliche Einheit getrennt angemieteter Gastwirtschaftsräumlichkeit und für diese notwendiger Fläche für Schanigarten: Allein maßgeblicher übereinstimmender Parteiwille über die nur einheitliche oder gesonderte Kündigungsmöglichkeit kann mangels feststellbarer Vereinbarung an Hand von Indizien, wie Mehrheit von Vertragsurkunden, verschiedene Anmietungszeitpunkte, …
RS0125426
Einfamilienhaus: Mietverträge über Einfamilienhäuser, die vor Ablauf des 31. 12. 2001 geschlossen und nach diesem Zeitpunkt stillschweigend verlängert wurden, fallen weiterhin in den Teilanwendungsbereich des MRG im Sinne der Fassung des § 1 MRG vor der MRN 2001.
RS0126296
Dachbodenausbau: Nur „Dachbodenausbauten“ im eigentlichen Sinn, nicht aber echte Aufstockungen, bei denen die Kubatur wesentlich erhöht und das Dach nicht erhalten bleibt, sind vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG erfasst.