Schlagwort: MRG – Geltungsbereich FILTER AUFHEBEN
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RS0126296
Dachbodenausbau: Nur „Dachbodenausbauten“ im eigentlichen Sinn, nicht aber echte Aufstockungen, bei denen die Kubatur wesentlich erhöht und das Dach nicht erhalten bleibt, sind vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG erfasst.
RS0115002
Beherbergungsunternehmen: Ein Indiz für die Vermietung im Rahmen eines Beherbergungsunternehmens liegt im Einschluss der Betriebskosten in das Entgelt. Das ist für sich allein zwar nicht besonders aussagekräftig, kann jedoch in einem Grenzfall den Ausschlag geben. In die Beurteilung, ob Räume …
RS0127181
Anzahl der vermietbaren Objekte: Die Bestimmung des § 1 Abs 2 Z 5 MRG ist ihrem eindeutigen Wortlaut nach dahin auszulegen, dass es lediglich auf die Anzahl der selbständig vermietbaren Objekte, nicht aber auf deren Größe, ankommt.
RS0115001
Beherbergungsunternehmen: Ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles beantworten.
RS0127626
Dienstwohnung: Ein Mietverhältnis unterliegt schon nicht der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG, wenn der Mietvertrag nicht mit den Nutzern der Wohnungen, sondern mit deren „Dienstgeber“ abgeschlossen worden ist.
RS0115344
Parkplatz als mitgemietete Grundfläche: Eine zu einem Gebäude (Einkaufsmarkt) mitgemietete Grundfläche (Parkplatz) verliert ihre Eigenschaft als „mitgemietete Grundfläche“ iSd § 1 Abs 1 MRG weder dadurch, dass der Vermieter das Gebäude – unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages – einem Dritten überträgt, …
RS0115608
Teilanwendungsbereich bei nicht vorhandenem WWF-Darlehen: Der Umstand, dass ein Liegenschaftsanteil (hier: mit Wohnungseigentum verbunden) nicht mit einem Pfandrecht für das WWF-Darlehen belastet wurde, ist ein so starkes Indiz für eine Eigenfinanzierung des Errichters, dass kein Anlass besteht, von Amts wegen …
RS0115606
Teilanwendungsbereich bei Wohnungseigentum: Nach dem WWG können auch völlig neu errichtete Objekte unter den Begriff der „wiederhergestellten“ fallen. Das bedeutet aber nicht, dass solcherart wiederhergestellte Gebäude nicht den Tatbestand der Neuerrichtung im Sinne des § 1 Abs 4 Z 3 …
RS0116819
Teilanwendungsbereich bei Reihenhaus: Unbeschadet der baulichen Ausgestaltung als Reihenhaus, das durch gemeinsame Zwischen- und Brandwände mit den danebenliegenden Reihenhäusern gekennzeichnet ist, und unbeschadet der Zuhilfenahme öffentlicher Mittel für andere Teile der Reihenhausanlage, die nach dem 30. Juni 1953 neu errichtet …
RS0117872
Teilanwendungsbereich bei Neuerrichtung: Voraussetzung für den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist die Neuerrichtung eines Gebäudes, es kommt aber nicht darauf an, wieviele Bestandobjekte in diesem neuen Gebäude situiert sind. § 16 Abs 1 Z 2 …
RS0118190
Teilanwendungsbereich bei Superädifikat: Abweichend von 6 Ob 565/95 ua ist der erkennende Senat seit der Entscheidung 5Ob142/99i der Ansicht, dass der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG greift, wenn sich das Mietobjekt in einem Superädifikat befindet, das …
RS0118652
Verkehrsunternehmen: Bei einem von einem Verkehrsbetrieb im Bereich eines Bahnhofes vermieteten Imbissstand, in dem Reiseproviant zur Abdeckung der Bedürfnisse der Kunden des Verkehrsbetriebes angeboten wird, ist der Zusammenhang zur typischen Infrastruktur des Verkehrsbetriebes gewahrt, weshalb dieser Mietgegenstand auch dann nicht …