Schlagwort: Schwere Körperverletzung FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0092425


Bei der „an sich schweren Körperverletzung“ im Sinne des § 84 Abs 1 StGB kommt es auf die Taterfolg und nicht auf den Heilungserfolg an, sodass eine komplikationslose Abheilung bedeutungslos ist.

03.10.1985
WEITER LESEN

RS0092459


Eine an sich schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 Abs 1 StGB liegt vor, wenn wichtige Organe oder Körperteile in einer Weise beeinträchtigt werden, dass damit wesentliche Funktionseinbußen verbunden sind.

19.05.1987
WEITER LESEN

RS0092544


Bei der Beurteilung einer Körperverletzung als an sich schwere Verletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB ist eine ganzheitliche Betrachtung der maßgebenden Umstände geboten.

23.07.1992
WEITER LESEN