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WEITERE INFORMATIONEN
12 Os 66/92 12 Os 66/92 Entscheidungstext OGH 23.07.1992 12 Os 66/92
RECHTSPRECHUNG
RS0092544
Bei der Beurteilung einer Körperverletzung als an sich schwere Verletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB ist eine ganzheitliche Betrachtung der maßgebenden Umstände geboten.
- Rechtssatz:
Bei der Beurteilung einer Körperbeschädigung als an sich schwere Verletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB ist eine ganzheitliche Betrachtung der maßgebenden Umstände geboten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 12Os66/92
- Schlagworte:
- Schwere Körperverletzung
- Entscheidung:
- 23.07.1992
- Norm:
- StGB §84 Abs1 A
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
12 Os 66/92 12 Os 66/92 Entscheidungstext OGH 23.07.1992 12 Os 66/92