Schlagwort: WEG – Verwalter/Rechtsstellung FILTER AUFHEBEN
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RS0105791
Wirkungen der Verwaltervollmacht: Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird zwar grundsätzlich vom Verwalter vertreten. Dessen Vollmacht ist aber nur nach außen unbeschränkbar, also nicht gegenüber Wohnungseigentümern. Die Vollmacht eines Verwalters von Wohnungseigentum ist eine nach außen hin unbeschränkte und unbeschränkbare Formalvollmacht und ähnelt …
RS0013751
Der Verwalter als Machthaber: Da der Verwalter gem § 837 ABGB als Machthaber anzusehen ist, hat er auch alle Rechte und Pflichten eines Machthabers nach §§ 1002 ff ABGB.
RS0083534
Der Verwalter nach dem WEG ist direkter (unmittelbarer, offener) Stellvertreter.
RWZ0000072
Stellung des Verwalters: Der Verwalter ist Organ der Eigentümergemeinschaft und bedarf keiner Prozessvollmacht zum Nachweis seiner Bevollmächtigung. Schreitet ein vom Verwalter bestellter Anwalt ein, genügt dessen Hinweis auf die erteilte Bevollmächtigung.