Schlagwort: Rechnungslegung FILTER AUFHEBEN
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RS0035050
Verpflichtung zur Rechnungslegung nach Wesen des Rechtsverhältnisses: Bei Vertragsverhältnissen besteht eine Verpflichtung zur Rechnungslegung insbesondere überall dort, wo es das Wesen des Rechtsverhältnisses mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang des Vermögens …
RS0022001
Rückerstattung einer Vorauszahlung bei Weigerung der Rechnungslegung: Verpflichtung zur Rückerstattung einer Vorauszahlung auf den Werklohn (Wohnhauserrichtung), wenn der Bauunternehmer trotz Verurteilung zur Rechnungslegung, Exekutionsführung und Verhängung von Geldstrafen einen Wohnungseigentümer die Rechnungslegung verweigert und den Nachweis entsprechender Leistungen nicht erbringt.
RS0019529
Zweck der Rechnungslegungspflicht: Zweck der Rechnungslegungspflicht ist es, den Auftraggeber (oder sonst Berechtigten) in die Lage zu versetzen, Herausgabeansprüche oder Schadenersatzansprüche gegen den Beauftragten (oder sonst Rechnungslegungspflichtigen) aus der Geschäftsbesorgung und allenfalls auch Ansprüche aus dem Ausführungsgeschäft gegen den Dritten …
RS0022017
Umfang einer ordentlichen Rechnungslegung: Eine ordentliche Rechnungslegung hat alle Angaben zu enthalten, die eine Überprüfung der Angemessenheit (§ 1152 ABGB) zulassen. Der Besteller, der Baukosten zu zahlen hat, kann deshalb auf einer ordnungsgemäß zusammengestellten, vollständigen Rechnung bestehen. Das gilt auch …
RS0022030
Abschlagszahlungen infolge von Teilabrechnungen und Schlussrechnung: Es ist im Bauwesen allgemein üblich, daß die Abrechnung in zwei Phasen vor sich geht. In der ersten Phase, nämlich während der Ausführung des Baues, erfolgen Abschlagszahlungen infolge von Teilabrechnungen, die auf Grund von …
RS0035076
Keine Rechnungslegungsfrist bei festgelegtem Betrag: Keine Rechnungslegungspflicht des Baumeisters, der sich verpflichtet, für einen bestimmten festgelegten Betrag ein genau bezeichnetes Gebäude zu errichten (und dies getan hat), ob er etwa das Gebäude dann tatsächlich mit weniger Kosten errichten konnte.
RS0021887 T6
Verschweigung des Werklohns durch Unterlassung der Rechnungslegung: Soll dem Unternehmer schon grundsätzlich die Möglichkeit genommen werden, durch eine Verzögerung der Rechnungslegung die Verjährungszeit zu verlängern, so kann er umsoweniger als schutzwürdig angesehen werden, wenn er dem Besteller den Werklohn für …
RS0021887 T5
Rechnungslegung startet Verjährungszeit: Die Verjährung beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Rechnungslegung objektiv möglich ist. Es kann durch eine Verzögerung der ziffernmäßigen Bekanntgabe die Verjährungszeit nicht auf eine beliebige, unbestimmte Zeit verlängert werden.
RS0021965 T3
Einzuräumende Zeit für Rechnungslegung: Der Unternehmer darf zwar, wenn kein fixes Pauschalentgelt vereinbart wurde (das bei Vollendung des Werkes fällig ist), die Fälligkeit des Entgelts und damit den Beginn der Verjährung nicht dadurch hinausschieben, daß er die Rechnungslegung ungebührlich verzögert. …
RS0035050 T3
: Umfang der Rechnungslegungspflicht: Beim Umfang der Rechnungslegungspflicht ist im Einzelfall auf das Verkehrsübliche abzustellen.
RS0035050 T2
Rechnungslegungspflicht zur Rechteausübung: Eine Rechnungslegungspflicht besteht etwa dann, wenn der berechtigte Vertragspartner sonst seine Rechte nicht oder nicht ohne große Schwierigkeiten ausüben Könnte oder über Art und Umfang seiner Rechte oder Pflichten im Unklaren bliebe.
RS0070863
Vorbehaltlose Annahme von Abzüge von der Schlussrechnung: Punkt2.13.2. der Ö-Norm A2060 idF vom 1.1.1983 ist nach ihrem Wortlaut dahin zu verstehen, dass sie zwei verschiedene Tatbestände erfasst: 1.den Fall, dass der Auftragnehmer-bewusst oder unbewusst -in der Schlussrechnung nicht alle Forderungen …