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RECHTSPRECHUNG


RS0021908


Keine Entgeltdetaillierung der Einzelleistungen: Eine Verpflichtung des Unternehmers zu einer genauen Detaillierung des Entgeltes für seine zur Erbringung des Werkes erforderlichen Einzelleistungen ist nicht gegeben, weil durch die Übermittlung der Rechnung der Besteller nur über die Höhe des vorher nicht fix vereinbarten, vom Unternehmer begehrten Entgeltes in Kenntnis gesetzt werden soll. Es genügt, wenn der Unternehmer die von ihm erbrachten Leistungen einzeln anführt und für das Werk ein Gesamtentgelt berechnet, das der Besteller auf seine Angemessenheit überprüfen kann. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Frage des Einzelfalls.


Rechtssatz:

Eine Verpflichtung des Unternehmers zu einer genauen Detaillierung des Entgeltes für seine zur Erbringung des Werkes erforderlichen Einzelleistungen ist nicht gegeben, weil durch die Übermittlung der Rechnung der Besteller nur über die Höhe des vorher nicht fix vereinbarten, vom Unternehmer begehrten Entgeltes in Kenntnis gesetzt werden soll. Es genügt, wenn der Unternehmer die von ihm erbrachten Leistungen einzeln anführt und für das Werk ein Gesamtentgelt berechnet, das der Besteller auf seine Angemessenheit überprüfen kann.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob684/77; 5Ob571/79; 7Ob551/83; 4Ob630/88; 5Ob113/09t; 4Ob128/14y; 1Ob161/14d

Schlagworte:

Entscheidung:
10.11.1977

Norm:
ABGB §1170
ABGB §1486 Z2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 684/77 7 Ob 684/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 7 Ob 684/77
5 Ob 571/79 5 Ob 571/79 Entscheidungstext OGH 06.11.1979 5 Ob 571/79 Beisatz: Unter Berücksichtigung der von den Parteien vereinbarten Kriterien zur Entgeltbestimmung. (T1) Veröff: MietSlg 31236
7 Ob 551/83 7 Ob 551/83 Entscheidungstext OGH 01.09.1983 7 Ob 551/83
4 Ob 630/88 4 Ob 630/88 Entscheidungstext OGH 13.12.1988 4 Ob 630/88 Vgl auch
5 Ob 113/09t 5 Ob 113/09t Entscheidungstext OGH 24.11.2009 5 Ob 113/09t Beisatz: Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Frage des Einzelfalls. (T2)
4 Ob 128/14y 4 Ob 128/14y Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 128/14y Beis wie T1
1 Ob 161/14d 1 Ob 161/14d Entscheidungstext OGH 27.11.2014 1 Ob 161/14d