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RECHTSPRECHUNG


RS0021908


Eine Verpflichtung des Unternehmers zu einer genauen Detaillierung des Entgeltes für seine zur Erbringung des Werkes erforderlichen Einzelleistungen ist nicht gegeben, weil durch die Übermittlung der Rechnung der Besteller nur über die Höhe des vorher nicht fix vereinbarten, vom Unternehmer begehrten Entgeltes in Kenntnis gesetzt werden soll. Es genügt, wenn der Unternehmer die von ihm erbrachten Leistungen einzeln anführt und für das Werk ein Gesamtentgelt berechnet, das der Besteller auf seine Angemessenheit überprüfen kann.


Rechtssatz:

Eine Verpflichtung des Unternehmers zu einer genauen Detaillierung des Entgeltes für seine zur Erbringung des Werkes erforderlichen Einzelleistungen ist nicht gegeben, weil durch die Übermittlung der Rechnung der Besteller nur über die Höhe des vorher nicht fix vereinbarten, vom Unternehmer begehrten Entgeltes in Kenntnis gesetzt werden soll. Es genügt, wenn der Unternehmer die von ihm erbrachten Leistungen einzeln anführt und für das Werk ein Gesamtentgelt berechnet, das der Besteller auf seine Angemessenheit überprüfen kann.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob684/77; 5Ob571/79; 7Ob551/83; 4Ob630/88; 5Ob113/09t; 4Ob128/14y; 1Ob161/14d; 10Ob17/16x

Schlagworte:

Entscheidung:
21.03.2017

Norm:
ABGB §1170
ABGB §1486 Z2 ABGB § 1170 heute ABGB § 1170 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1486 heute ABGB § 1486 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 1486 gültig von 01.03.1919 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 95/1919

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 684/77 7 Ob 684/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 7 Ob 684/77
5 Ob 571/79 5 Ob 571/79 Entscheidungstext OGH 06.11.1979 5 Ob 571/79 Beisatz: Unter Berücksichtigung der von den Parteien vereinbarten Kriterien zur Entgeltbestimmung. (T1) Veröff: MietSlg 31236
7 Ob 551/83 7 Ob 551/83 Entscheidungstext OGH 01.09.1983 7 Ob 551/83
4 Ob 630/88 4 Ob 630/88 Entscheidungstext OGH 13.12.1988 4 Ob 630/88 Vgl auch
5 Ob 113/09t 5 Ob 113/09t Entscheidungstext OGH 24.11.2009 5 Ob 113/09t Beisatz: Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Frage des Einzelfalls. (T2)
4 Ob 128/14y 4 Ob 128/14y Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 128/14y Beis wie T1
1 Ob 161/14d 1 Ob 161/14d Entscheidungstext OGH 27.11.2014 1 Ob 161/14d
10 Ob 17/16x 10 Ob 17/16x Entscheidungstext OGH 21.03.2017 10 Ob 17/16x Beis wie T2