List setzt keine Schädigungsabsicht, sondern nur die Absicht oder das Bewusstsein der Täuschung des anderen Vertragspartners voraus. List ist rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung.
Behauptungspflichtig und beweispflichtig für das Vorliegen einer listigen Irreführung ist derjenige, der den Vertrag anfechten möchte. Beweispflicht besteht auch für die Ursächlichkeit des durch die…
Auf die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums ( § 871 ABGB ) kann verzichtet werden. Dagegen verstößt ein im Voraus erklärter Verzicht darauf, einen Vertrag…