Schlagwort: Haftung für Gutachten FILTER AUFHEBEN

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RS0026234


Eine Haftung des Sachverständigen gegenüber Dritten für sein Gutachten kommt dann in Betracht, wenn er weiß oder damit rechnen muss, dass seine Stellungnahme oder seine Auskunft an Außenstehende weitergegeben wird oder an diese gelangen kann. Welche diese dritten Personen sind, …

01.07.1970
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