Schlagwort: Nasenbeinbruch FILTER AUFHEBEN
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RS0092514
Ein Nasenbruch ist nicht unter allen Umständen eine schwere Verletzung. Als schwer wurden beispielsweise beurteilt eine Dislokation der Bruchstücke, selbst wenn diese nur geringgradig ist, sowie ein mehrfacher Bruch mit Komplikationsgefahr. Eine schwere Verletzung liegt auch vor, wenn zur Einrichtung …
09.02.1959
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RS0092625
Eine, wenn auch nur geringgradige, Verschiebung der Bruchenden des Nasenbeins ist eine an sich schwere Verletzung.
27.01.1983
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RS0092833
Ein Nasenbeinbruch mit Dislokation der Bruchenden ist eine an sich schwere Körperverletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB.
06.06.1984
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