Rückerstattung von Überzahlung an den Bauführer: Der vertraglich (oder kondiktionsrechtlich) zur Rückerstattung einer - nach der Endabrechnung ihm nicht zustehenden - Überzahlung auf den Werklohn…
Zahlung aus Bankgarantie nach Baufortschritt: Enthält eine Bankgarantie eine Effektivklausel, nach der Zahlung nur zu leisten ist, wenn das Erreichen eines bestimmten Baufortschritts ohne wesentliche…
Zahlung der letzten BTVG-Rate erst nach Mängelbehebung: Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der…
Fristverkürzung für Überzahlungen in ÖNorm B 2110: Zweck der in der ÖNorm B 2110 enthaltenen Verkürzung der Frist für die Rückforderung von Überzahlungen ist, die…
Fälligkeit des Entgelts nach Vollendung oder bei Auftragswiderruf: Obgleich das Entgelt im allgemeinen erst nach Vollendung des Werkes fällig ist, tritt im Falle seiner Abbestellung…
Kein Hinausschieben der Fälligkeit durch Verzögerung der Rechnungslegung: Der Unternehmer darf zwar, wenn kein fixes Pauschalentgelt vereinbart wurde (das bei Vollendung des Werkes fällig ist),…
Fälligkeit bei Erhalt der Baugenehmigung: Knüpfen die Parteien die Fälligkeit des Entgelts für eine Bauleistung im weiteren Sinn ohne nähere inhaltliche Bestimmung an den "Erhalt…
Fälligkeit der Kosten der Bauführung erst bei Rechnungszumittlung: Liegt ein gemischter Vertrag mit Elementen des Kaufes (Grundanteil) und Werksvertrag oder Bevollmächtigungsvertrag (Bauführung) vor - so…
Zession des Bauträgers gegen Baugesellschaft zur Befriedigung einer Forderung des Erwerbers gegen Bauträger: Im Allgemeinen erfolgt die Zession einer Forderung (hier: Bauträger gegen Baugesellschaft) zur…
Persönliche Zahlungsverpflichtung eines Architekten: Ein Architekt, der im eigenen Namen Arbeiten vergibt, ohne einen Bauherrn zu nennen, verpflichtet sich dadurch persönlich zur Zahlung.
Fälligkeit des Werklohnes erst nach Zahlung eines Dritten an Besteller: Wenn sich der Unternehmer vertragsmäßig damit einverstanden erklärt, seinen Werklohn nicht bei der Beendigung des…
Zahlungspflicht bei Fälligkeit nach Bauende: Darlehensfälligkeit "nach Fertigstellung des Hauses" ist wie Fälligkeit nach Möglichkeit oder Tunlichkeit zu beurteilen. Ungeachtet der Vorschrift des § 406…
Bereinigungswirkung eines Vergleichs erstreckt sich auf später hervorgekommene Unzulässigkeiten des Bauwerkes: Soll nach dem festgestellten Parteiwillen durch den Vergleich der gesamte Rechtsstreit - Klage auf…
Keine Klage auf Zustimmung aus Auszahlung aus Baustellenkasse: Wer einen - ziffernmäßig anzugebenden - Anspruch auf Zahlung seines restlichen Werklohnes hat, kann nicht auf Abgabe…
Risikoüberwälzung vom Bauherrn auf Subunternehmer sittenwidrig: Die Überwälzung des Risikos der Einbringlichkeit der Werklohnforderung des Unternehmers beim Besteller auf den Subunternehmer ist nicht schon an…
Anerkennung der Zahlungspflicht durch bevollmächtigten Architekten: Umfaßt die einem Architekten erteilte Vollmacht alle Angelegenheiten eines Baues, so gehören dazu die Fragen, ob Mängel der Arbeiten…
Preisumrechnung nach ÖNorm B2111: Auch wenn der Auftragnehmer über die Veränderung der Preisumrechnungsgrundlagen nicht informieren muss, hat er nach Punkt2.5.4 der ÖNORM B2111 die Preisumrechnung…